Ladungssicherung im Pkw-Anhänger – nicht alles ist erlaubt!

Ein Anhänger hinter dem Pkw ist eine praktische Alternative für den Transport von Ladungen. Im Anhänger können viele Ladegüter transportiert werden, die im Alltag Verwendung finden. Doch dürfen Sie die Ladungssicherung im Anhänger auf keinen Fall unterschätzen, denn hier ist seitens der Hersteller nicht alles erlaubt! Dies kann bei unsachgemäßer Verwendung schnell zum Erlöschen der Garantie führen.

Pkw-Anhänger (Serienanhänger) bekommen nach erfolgreicher Prüfung eine Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung, die jedoch nicht die Festigkeit des Kastenaufbaus (Bordwände) zur Benutzung für die Ladungssicherungs-Methode Formschluss (Ladebordwand) mit geprüften Blockierwerten i.V.m. der zur Verfügung stehenden Nutzlast seitens der Hersteller beinhaltet. Für Fahrzeuge, darunter fallen auch Anhänger, wurde der Anwendungsbereich schon lange erweitert, also für Aufbauten an Nutzfahrzeugen und Anhängern mit ≤ 3,5 t Gesamtgewicht, ohne Gewichtsbegrenzung nach unten. Diese sind nun auch für die unteren Gewichts-Klassen erfasst. EN 12642:2017-03,- bisherige Norm EN 12642:2007-01. Eine Prüfung des Aufbaus ist somit also möglich.

Ausbildung und Werbung

Im Rahmen der Ausbildung zur Fahrerlaubnis wird zum Thema „Richtiges Beladen eines Anhängers“, seitens von Verlagen Bezug auf die Formschlussladung anhand des Kastenaufbaus (auch im Lehrvideo) genommen. Diese sind aber von den Herstellern in dieser Form nicht ohne weiteres freigegeben.

Ausschnitt eines Lehrkapitels

Werbeslogans suggerieren dem Leser, dass sich mit dem richtigen Pkw-Anhänger eine Vielzahl an Ladegütern transportieren lassen, egal ob Schüttgut, Grünschnitt, Stückgut, Brennholz, Minibagger o.ä.. Zusätzlich findet man auf den Webseiten diverser Hersteller von Pkw Anhängern sogar häufig Erläuterungen zur Ladungssicherung, in der auch die Sicherungsmethode Formschluss, hier das bündige und lückenlose Anlegen der Ladung an die Bordwände, erklärt wird obwohl der Aufbau selbst hierfür nicht freigegeben ist. Dies führt oft zu Missverständnissen bei der Auswahl einer geeigneten Ladungssicherung.

Des Weiteren schreiben viele Hersteller im Benutzerhandbuch vor, dass die Ladung gesichert werden muss- Über das wie, ist der Benutzer selbst verantwortlich, da der Hersteller die Ladung schließlich nicht kennt. Einige Hersteller hätten im Vorfeld schon die Möglichkeit, im Benutzerhandbuch klarzustellen, dass eine Ladungssicherung über das alleinige Anlegen der Ladung (siehe unten Formschluss unter Nr. 1) an die Kastenwände (Bordwände) im Pkw-Anhänger (ausgenommen Schüttgut) nicht zulässig ist! Diese Information fehlt den meisten Kunden-innen.

Vorschriften zur Ladungssicherung laut Benutzerhandbuch

Im Benutzerhandbuch findet man oft den Hinweis: Bitte beachten Sie die allgemeingültige Ladungssicherungsverordnung des entsprechenden Landes (Deutschland § 22 StVO Straßenverkehrsordnung). Die Ladung muss so verstaut und gesichert werden, dass die Sicherungstechnik den anerkannten Regeln der Technik und damit den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Grundsatz-Paragraph zur Ladungssicherung in der Straßenverkehrsordnung

Um zu verhindern, dass die Ladung unter verkehrsüblichen Bedingungen verrutscht, umkippt, umherrollt, Lärm erzeugt oder herunterfällt, muss diese richtig gesichert werden. (vgl. § 22 Abs.1 StVO)

In Deutschland gelten die anerkannten Regeln der Technik, was die Richtlinie VDI 2700 ff darstellt.

Diese lässt grundsätzlich zwei verschiedene Formen folgender Ladungssicherungsarten zu: Formschlüssige und Kraftschlüssige Ladungssicherung:

Methoden der formschlüssigen Ladungssicherung:

1. Lückenlose Verladung: Bei dieser Art der Ladungssicherung wird das Ladegut lückenlos oder bündig zu den anderen Transportgütern und den Bordwänden oder Laderaumbegrenzungen verladen.

Lückenloses und bündiges Verstauen der Ladung im Pkw-Anhänger gegen die Bordwände

(Ist so nicht vom Hersteller freigegeben)

Bildquelle: sicherbeladen.de

2. Einsatz von Hilfsmitteln: Bei Teilladungen kann der Formschluss durch Spannbretter, Klemmstangen und verschiebbaren Trennwänden oder geprüften Netzen sowie Planen erreicht werden.

3. Direktzurren: Die Ladegüter wie z.B. Maschienenteile, Baumaschinen oder Sperrgut werden diagonal oder schräg verzurrt.

Kraftschlüssige Ladungssicherung:

Dabei handelt es sich um das Niederzurren der Ladung mit Sicherungsmitteln wie beispielsweise textilen Zurrgurten. Diese wirken einer Verschiebung durch Erhöhung der Reibung zwischen Ladung oder Ladungsträger und Ladeboden durch Kraftschluss in Kurven (seitliches rutschen) oder beim Bremsen (nach vorne rutschen) bzw. Anfahren (nach hinten rutschen) effektiv entgegen. Der Winkel des Zurrmittels sollte vom Zurrpunkt zum Ladegut steil sein. Optimal sind Zurrwinkel von 90° – 60°.

Darstellung des Winkel Alpha von Grün nach Rot. Bei 30° wirken nur noch 50% der angelegten Vorspannkraft (STF) laut Ratsche (Spannelement). Bildquelle/Skizze: LaSi-verbindet

Kraftschluss durch Niederzurren

Bei Einsatz von Antirutschmatten sollte dieser an allen Auflagepunkten erfolgen, da es hier sonst zu einer Mischreibung (reduzierten Reibung) kommen kann.

Bildquelle: Lorenz Energie GmbH Gründau / LaSi-verbindet

Notwendige Sicherungskräfte

Die Verzögerungs-, Beschleunigungs- und Fliehkraft wirkt wie folgt:

Notwendige Sicherungskraft

Sicherung nach vorn (bei Vollbremsung) 0,8 bzw. 80% der Gewichtskraft – Reibbeiwert (z.B. 0,3) z.B. 1000 kg/daN x (0,8g – 0,3) = 500 daN (kg)

Sicherung zur Seite / nach Hinten (beim Ausweichen / Anfahren / Kurvenfahrten) 0,5 bzw. 50% der Gewichtskraft – Reibbeiwert (z.B. 0,3) z.B. 1000 kg/daN x (0,5g – 0,3) = 200 daN (kg)

Bildquelle: STEMA / LaSi-verbindet

Das lückenlose Beladen als Methode des Formschlusses

Die alleinige Sicherung der Ladung durch Formschluss über die Bordwände ist die am häufigsten angewandte Form der Ladungssicherung im Pkw-Anhänger. Achtung, seitens der Hersteller ist diese Form der Ladungssicherung über die Bordwände nicht zugelassen oder nur in Kombination mit dem Kraftschluss (Niederzurren) geduldet!

Nicht zulässiger Formschluss im Pkw-Anhänger

Was der Hersteller vorgibt.

Die Beförderung von Ladung auf einem Pkw-Anhänger ist nicht uneingeschränkt möglich. Anfragen bei Herstellern ergaben, dass der Aufbau (Kastenrahmen) für die Ladungssicherungsmethode Formschluss über lückenloses/bündiges Laden über die Stirn-, Seiten- sowie Rückwand im Pkw-Anhänger nicht auf die Festigkeit i.V.m. der möglichen Nutzlast geprüft ist. Somit schließen die Hersteller die alleinige Ladungssicherung der Ladung im Kastenaufbau mit dieser Methode aus. Zwar bekundeten mehrere die guten Materialeigenschaften des Kastenaufbaus, eine verbindliche Garantie für diese Aussage gibt es jedoch nicht!

Lädt man also die zur Verfügung stehende Nutzlast mit einzelnen Ladegütern lückenlos und bündig in den Pkw-Anhänger an die Bordwände ohne Angabe einer vorhandenen Blockierkraft, stellt dies seitens der Hersteller eine nicht gesicherte Ladung dar. Ausgenommen hiervon sind Schüttgüter, die nicht in Behältnissen geführt oder niedergezurrt werden können. Die Ausläufer des Schüttgutes erfassen bei normaler Nutzlast selten die gesamte Höhe der Bordwände.

Feuchter Sand mit einem ausgeprägten Schüttgutwinkel. Die Bordwände werden kaum belastet.

Bildquelle: Der kleine Garten

Vorgaben der Ladungssicherung laut Benutzerhandbuch

In den meisten Handbüchern wird auf die Methode Ladungssicherung mit Zurrmitteln hingewiesen. Die Beladung ist dann z.B. durch geeignete Mittel (Gurte, Ketten, Drahtseile etc.) durch Niederzurren bzw. Direktzurren zu sichern.

Ein gutes Beispiel für den Einsatz textiler Zurrmittel (Kraftschluss) i.V.m. Antirutschmatten.

Bildquelle: Lorenz Energie GmbH Gründau / LaSi-verbindet

Es geht noch genauer…

Elemente der Bordwände und ihrer Verriegelung, Planengestelle usw. dürfen nicht als Verzurrmöglichkeit genutzt werden, da sie konstruktiv dafür nicht ausgelegt sind und in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können. Bei Pkw-Anhängern mit Plane und Spriegel ist die Ladung auch entsprechend zu sichern, da das Planengestell keinen ausreichenden Halt für die Ladung bietet (oft nur Witterungsschutz). Ebenso muss das Ladegut auch im Inneren von Koffer-Anhängern gesichert werden.

Es wird zusätzlich erwähnt, dass ungeeignete Verpackungen (z.B. Kartonage Kartons), welche nicht durch Zurrmittel gesichert werden können, mit einem textilen Netz als Abdeckung (meist ungeprüft und nur für leichte Ladegüter) über den Kastenaufbau gespannt werden müssen.

Hier verweisen einige Hersteller hingegen wieder auf die Formschlussladung über den Kastenaufbau hin!

Einsatz eines textilen Netzes bei Stückgut, das lediglich eine Abdeckung darstellt. Die umlaufenden Bewegungskräfte bleiben davon weitgehend unberührt, da das Netz über den Außenrahmen gespannt wird und somit kaum Druck zum Ladeboden aufbaut.

Bildquelle: iStock

Dieser Einsatz ändert wenig an der Bewegungsenergie (kinetische Energie), die die Ladung beispielsweise bei einer Vollbremsung in Fahrtrichtung beim Auftreffen auf die Stirnwand aufbaut. Bei Verwendung von Antirutschmatten kann diese Bewegungsenergie der Ladung stark reduziert werden.

Einsatz von Antirutschmatten i.V.m. dem Sicherungsverfahren Kraftschluss (Niederzurren).

Bildquelle: Lorenz Energie GmbH Gründau / LaSi-verbindet

Weit verbreitet ist der Einsatz der grünen, oft ungeprüften textilen Netze ohne LC Angabe (Lashing Capacity = die maximale Kraft im geraden Zug für die ein Sicherungsmittel im Betrieb ausgelegt ist), die nur für leichtes, vom Wind abtragendes Ladegut als Abdeckung wie z.B. Grünschnitt, Äste, Laub usw. laut deren Hersteller geeignet sind. Das es auch anders geht, zeigen diese geprüften Netzabdeckungen.

Der Einsatz eines textilen Netzes als Abdeckung für leichte Ladegüter ist für dieses schwere Ladegut keine Ladungssicherung.

Bildquelle: iStock

Einsatz eines engmaschigen Abdecknetzes für Grünschnitt, welches durch Wind von oben abgetragen werden könnte.

Bildquelle: iStock

Beispiele für zusätzliche Aufbauten für einen Kastenanhänger

Bordwanderhöhung, Kastenaufsatz, Deckel, Plane mit Spriegel, Gitteraufsatz, Stirnwandgalerie/H-Gestell

Speziell der Gitteraufsatz eignet sich laut den Herstellern zum Sichern von verwehbaren Transportgütern. Der Gitteraufsatz ist meist nur an den Eckrungen eingesteckt und nicht fest montiert.

STEMA Gitteraufsatz für leichte Ladegüter, die vom Wind abgetragen werden können. Zusätzlich sollten geprüfte Abdeckplanen oder Netze verwendet werden.

Bildquelle: STEMA

Gitteraufsätze werden oft für Brennholztransporte benutzt. Hier gibt es Hersteller, welche die Aufsätze für diesen Einsatz prüfen lassen und anschließend mit einem Gutachten seitens einer Prüforganisation werben.

Vorsicht, oft ist nur der Gitteraufsatz allein als Baugruppe selbst mit einem Gutachten geprüft, aber nicht der Gitteraufsatz mit dem PKW-Anhänger und der Nutzlast im Gesamtsystem. Man sollte beim Kauf auf ein Gesamtgutachten, was den Kastenaufbau mit einschließt Wert legen! Eine mündliche Aussage ersetzt keinen Garantieanspruch!

Ein Anhänger mit Gitteraufsatz. Ein Gesamtgutachten für die Kombination und Festigkeit sollte vorhanden sein.

Bildquelle: LaSi-verbindet

Eine Alternative zum Transport von Brennholz bilden Verpackungen/ Gestelle, mit denen die Ladung i.V.m. Sicherungs- sowie Hilfsmitteln auf dem Pkw- Anhänger gesichert werden können.

Bildquelle: LaSi-verbindet

Speziell zur Stirnwandgalerie oder H-Gestell ist zu erwähnen, dass diese für den Einsatz von leichten Ladegütern, welche über den Anhänger nach vorn hinausragen, konzipiert sind. Es kann sich hierbei z.B. um Dachlatten, Balken, Rohre oder Leitern handeln. Sie sind nicht als Stirnwandersatz oder als Stirnwanderhöhung für noch mehr Ladung konzipiert, da sie für eine Drucklast nach unten ausgelegt sind.

Beispiel eines Aufklebers am Kleintransporter, welcher die Drucklast auf die Stirnwandgalerie aufzeigt.

Dieses wäre leicht am Pkw-Anhänger realisierbar, da die Baugruppen geprüft sind.

Bildquelle: LaSi-verbindet

Hier wurde die Stirnwandgalerie/H-Gestell missverstanden. Die Nutzlast wird zusätzlich überschritten. Dies stellt keine Ladungssicherung dar.

Bildquelle: iStock

Zurrpunkte und Benutzung

Zurrpunkte unterliegen aktuell den Prüfungen gem. der europäischen Norm EN 12640:2020-05. Diese werden bei kleineren Anhängermodellen im Benutzerhandbuch aufgeführt. Wichtig ist die Zurrkraft LC, die angibt wieviel Kraft die Zurrpunkte aufnehmen können. Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse < 3 500 kg ist der beschriebene Anbringungsbereich in der Norm nicht zwingend erforderlich.

DIN EN 12640:2020-05

Darstellung: LaSi-verbindet

Bilddarstellung Benutzerhandbuch vom Hersteller STEMA

Standard Zurrpunkte haben den Nachteil, dass diese schlecht für Stückgut nutzbar sind, da sie meist in den äußeren Ecken der Ladefläche platziert sind. Hier empfehlen sich Sicherungsnetze, welche in die Zurrpunkte eingehängt und verspannt werden.

Einsatz eines Ladungssicherungs-Netzes, welches mit den innenliegenden Zurrpunkten angewendet wird.

Bildquelle: STEMA

Es gibt außer diesen standardisierten Zurrpunkten auch patentierte Systeme des Herstellers BARTHAU Anhänger, bei dem sich die Zurrpunkte unteranderem seitlich, frontal und heckseitig im Aufbaurahmen individuell verschieben lassen. Diese werden durch das Schließen der Bordwände sicher verriegelt. Somit ist eine individuelle Nutzung der Zurrpunkte i.V.m. der Ladung möglich.

Bilddarstellung individueller patentierter Zurrpunktsysteme der Firma BARTHAU

Meist sind die geprüften Zurrpunkte im Winkel Alpha von 30°-90° nach alter Norm geprüft. Diese Information findet man häufig erst bei größeren Anhängermodellen in Form eines Aufklebers am Aufbau wieder. Im Benutzerhandbuch werden diese Informationen nur von einzelnen Herstellern berücksichtigt.

Besitzt ein Anhänger keine Zurrpunkte oder wurde dieser mit einer verstärkten Bodenplatte ausgestattet, um Schüttgut besser transportieren bzw. entladen zu können, ist dieser beispielsweise für Stückgut oft ausgeschlossen, da nicht jeder Pkw-Anhänger mit zusätzlichen Zurrpunkten am Rahmenaufbau oder der Reling zur Befestigung der Ladung ausgestattet ist.

Sind Zurrpunkte durch die Ladung verdeckt, darf nicht zwangsläufig der Aufbaurahmen zur Befestigung genutzt werden, es sei denn es sind Zurrpunkte am Außenrahmen zugelassen (Benutzerhandbuch).

Hier wurde die Rahmenkonstruktion zum Anschlagen der Zurrmittel verwendet. Diese ist für diesen Einsatz nicht generell geprüft oder zugelassen.

Die Zurrhaken können sich bei einer Krafteinwirkung verschieben und die Vorspannkraft entsprechend reduzieren.

Bildquelle: LaSi-verbindet

Alte und neue Norm für Zurrpunkte DIN EN 12640

Die aktuelle Norm EN 12640:2020-05 lässt Zurrpunkte zu, welche von 0°- 90° genutzt werden können. Wichtig ist dies beim Direktzurren, da ein Niederzurren (Kraftschluss) ab/unter 30° kaum Wirkung auf die angelegte Vorspannkraft zeigt. Häufig zeigt sich bei Kunden, die sich spezielle Anhänger anschaffen oder Zurrpunkte nachrüsten lassen, dass trotz einer vorherigen Kommunikation bezüglich der Ladung, die Zurrwinkel und Zurrpunkte nicht zu den Anschlagspunkten an der Ladung passen.

Hier liegt der Winkel Alpha weit unter den geforderten 30° Grad.

Bildquelle: LaSi-verbindet

Insbesondere bei kleineren Baumaschinen sind die Winkel aus der Kombination Anschlagspunkte i.V.m. den Zurrpunkten flacher als 30°. Auch die Position sowie der Typ der Zurrpunkte werden meist falsch ausgewählt. Eine Deformation der Zurrpunkte ist dann die Folge und macht diese Ablegereif.

Hier wurde der Zurrpunkt mit einer LC 1000 daN längs in Fahrtrichtung fest montiert, wird aber aufgrund der Ladung diagonal belastet. Eine Verformung des Zurrpunktes ist hier die Folge.

Dieser muss anschließend durch eine Fachwerkstatt instandgesetzt werden. In diesem Fall wäre ein drehbarer Anschlag sinnvoll.

Bildquelle: LaSi-verbindet

Hier wurde der Zurrpunkte durch den Benutzer selbst angebracht. Eine Garantie seitens des Herstellers gibt es hier nicht, da dieser nicht nach der aktuellen Norm geprüft wurde.

Bildquelle: LaSi-verbindet

Fazit

Aufgrund der geringen Anschaffungskosten für einen Pkw-Anhänger werden sich zusätzliche Prüfungen für den Hersteller des Aufbaus wohl aktuell nicht rentieren. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn einige Hersteller klar Stellung zur nicht vorgesehenen Formschluss-Sicherung im Benutzerhandbuch beziehen.

Es wird nicht bezweifelt, dass die Bordwände der Pkw-Anhänger kein Potential an Blockierkraft aufweisen, aber diese sind nur bis zu einem gewissen Gewicht der Ladegüter anzunehmen und dieses Gewicht ist nicht geprüft. Des Weiteren ist die Aufbaufestigkeit im Wesentlichen von der Qualität und der Beschaffenheit der einzelnen Baugruppen des Pkw-Anhängers abhängig. Eine Garantie für einen sicheren Transport stellt dies allerdings nicht dar. Die Angabe von entsprechenden Grenzwerten der Bordwände wäre demnach für ein rechtssicheres Verladen absolut hilfreich um diese nicht nur für Schüttgut nutzen zu können.

Es hat sich klar in den Recherchen gezeigt, dass nur sehr wenige Hersteller bereit waren, hier Auskunft über Ihre Produkte zu geben. Es sollte doch ein Anliegen sein, dem Kunden mit Transparenz zu begegnen.

Dankeschön

Vielen Dank für die Freigaben der Bilder, der in den Bildquellen genannten Unternehmen, besonders an die Firma STEMA sowie der Firma BARTHAU Anhänger für Ihre Freigabe von Bildern und Textauszügen des Pkw-Anhänger. Die Hersteller STEMA und BARTHAU Anhänger vermitteln die Anwendung und somit auch die Ladungssicherung klar, offen und verständlich dem Benutzer oder der Benutzerin gegenüber.

Impressum:

Bildquellen: LaSi-verbindet, Allsafe Jungfalk, STEMA, Fahrschule Claus, sicherbeladen.de, Lorenz Energie GmbH, iStock, ladungssicherungs-shop.de, Mein kleiner Garten, Meine-Auto-Tips.de, Filmer, BARTHAU Anhänger

Beitragsbild: Feuerwehr Reichertshofen

Autor: Hilmar Müller / LaSi-verbindet

Quellen: EN 12640, EN 12642, VDI 2700ff, EN 12195, Recherche diverser Hersteller, Benutzerhandbuch STEMA

Alle Rechte vorbehalten Übersetzung, Nachdruck und Vervielfältigung – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung von LaSi-verbindet.

Der Inhalt dieses Beitrages wurde sorgfältig erfasst und geprüft. Dennoch kann keine Garantie für die Richtigkeit übernommen werden. Eine Haftung des Autors bzw. seiner Beauftragten für Personen,- Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

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