Die Ladung in Nutzfahrzeugen muss gemäß § 22 StVO für normale auftretende fahrdynamische Kräfte (auch Vollbremsung sowie Ausweichmanöver) gesichert sein.
Die Ladung in Nutzfahrzeugen muss gemäß § 22 StVO für normale auftretende fahrdynamische Kräfte (auch Vollbremsung sowie Ausweichmanöver) gesichert sein.
Orange Warntafeln und die Bedeutung der Ziffern. Die orangefarbenen Warntafeln weisen auf einen Gefahrguttransport hin. Die Ziffern auf der Warntafel geben Auskunft über das transportierte Ladegut.
Verlade-Verantwortung In der produzierenden Industrie oder der Logistik hören wir oft die Meinung,- der Fahrer sei allein für die Ladungssicherung verantwortlich! Hier legt man die Verlade-Verantwortung (Leiter der Ladearbeiten oder auch tatsächlicher Verlader) in die Hände des Fahrers. Juristische Urteile…
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