Ladungssicherung im Möbeltransport

Knotbare Gurtbänder (Bindeknoten/ Kraftknoten)

Schäden an Umzugsgütern seitens des Umzugsunternehmen, sollten im Sinne des Kunden vermieden werden. Der finanzielle Schaden ist dank Haftung und einer Transportversicherung möglicherweise gering, beschädigt aber das eigene Image seines Unternehmens enorm.

Auch hier drängt sich eine Methode der Ladungssicherung immer wieder ins Rampenlicht! Das Niederzurren, eine kraftschlüssige Sicherung, welche über die Reibungserhöhung zwischen Ladegut und Ladungsträger stattfindet, bringt in der Möbellogistik eher einen geringen Erfolg.

Hier steht die formschlüssige Ladungssicherung durch die lückenlose Verladung der Ladegüter im Fokus. Hierzu muss der Fahrzeugaufbau die Last aufnehmen können. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zum Anbinden von Gurtbändern an entsprechend belastbare Zurrschienen (z.B. Stäbchen-Zurrschienen).

Vorsicht gilt bei Gurtspannern, diese werden oft falsch eingesetzt oder überspannt, was eine Beschädigung oder gar ein Herausreisen der Zurrschienen zur Folge hat.

Mit Bindegurten lassen sich leichte sowie schwere Möbel sichern und fixieren. Ein Niederzurren oder seitliches Verzurren an den Zurrschienen mittels Ratsche hat oft zur Folge, dass Umzugsgüter o.ä. welche nicht durch ausreichende Decken oder Luftpolsterfolie geschützt sind, durch das Metall der Ratsche beschädigt oder verbeult werden. Gerade Kratzer oder Kerben auf Holzoberflächen sind ärgerliche Beschädigungen, welche im Anschluss zum Regress führen können.

Aus diesem Grund verwenden Spediteure schon lange entsprechend geeignete Bindegurte ohne Schnellspannsystem. Die Gurtbänder werden hierbei zur Unterstützung der formschlüssigen Ladungssicherung von Möbelteilen eingesetzt. Sie werden in die im Fahrzeugaufbau verbauten Schienen- oder Muldensysteme eingefädelt und sichern so über den Anbinde- und Kraftknoten die Möbelteile.

Bildquelle AMÖ e.V. (Kopie LaSi-verbindet)
Bildquelle AMÖ e.V. (Kopie LaSi-verbindet)

Mit dem Mehrfachumreifen einzelner Ladungsteile (ähnlich einem einteiligen Spanngurtes), können gesamte Ladeeinheiten gebildet werden, dies sorgt für eine größere Standsicherheit der Ladung im Fahrzeug.

Möbelspeditionen, welche ihre Ladung mit Hilfe geknoteter Gurte in Verbindung mit dem Formschluss sichern, müssen eine Ausfertigung des DEKRA-Zertifikates, die Knotenanleitung und das technische Datenblatt des verwendeten Gurtes im Fahrzeug mitführen.

Technische Prüfung durch DEKRA

Früher wurden geknotete Gurte bei Verkehrskontrollen oft beanstandet. Daraufhin hatte der

Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. beim DEKRA ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die geknoteten Möbelgurte auf ihre Verwendbarkeit und Eignung überprüfen sollte. Ergebnis: Die Sachverständigen haben mit dem Zertifikat AG70/11068/1804815963 die Übereinstimmung der geprüften Gurtbänder mit Anbinde- und Kraftknoten als zusätzliches Ladungssicherungsmittel nach den Richtlinien und Regeln der Technik (§ 22 StVO) zur Ladungssicherung beim Transport von Möbeln und Hausrat anerkannt.

Gurtband zum DEKRA-Zertifikat AG 70 / 11068 / 1804815963

Die Praxis

Möbel und andere Umzugsgüter mit speziellen Gutbändern durch Knoten zu fixieren, wurde laut DEKRA-Gutachten positiv getestet. In ihrer Versuchsreihe wurden vorgegebene Knoten in Kombination mit unterschiedlichen Gurtbändern getestet. Dabei hat sich kein Knoten gelöst. Das maximale Ladeeinheitengewicht der geprüften Gurte liegt, wie im gültigen Zertifikat vom 17.11.2014 dargestellt, zwischen 250 kg bis 650 kg. Egal ob Kleinmöbel, Massivholzschrank oder schwerer Tresor. Sämtliche Möbel sowie Umzugsgut, dass üblicherweise verladen und transportiert werden muss, kann demnach mit der Kombination aus Gurtbändern und Knoten gesichert werden.

Angaben kontrollieren

Jeder von der DEKRA zugelassene Gurt muss die Zertifikatsnummer und die Angabe der Zugkraft tragen wie z.B. (Lash Capacity, LC). Produkte ohne diese Angabe müssen nicht zwingend schlechter sein. Ihre Eignung ist allerdings nicht mit einer technischen Prüfung bestätigt. Damit sind sie als Hilfsmittel zur Ladungssicherung nicht zulässig. Ähnlich verhält es sich mit dem CE-Zeichen auf Zurrmitteln, zudem unterliegen sie nicht den Prüfungen gem. der Maschinenrichtlinie. Dies wird unteranderem durch das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) § 7 CE-Kennzeichnung geregelt.

Material – Polypropylen – ideal für knotbare Ladungssicherung

Breite 25 mm

Dicke 1,35 mm

Festigkeit 650 daN

Zertifiziert durch DEKRA zur knotbaren Ladungssicherung

Zusammenfassung des KLSK. (Königsberger Ladungssicherungskreis)

Es dürfen nach Abänderungen im Zertifikat welche mit den Sachverständigen in Übereinstimmung erarbeitet wurden, nur die speziell hierfür gekennzeichneten Bindegurte (Direktzurr/bindeverfahren) mit dem Zertifikatsnachweis, den technischen Angaben des Gurtes und die Befähigung der Knotenkunde i.V.m. der LaSi-Methode Formschluss angewandt werden.

Der Rest der Zurrmittel wird nach VDI 2700 Blatt 3.1 / 3.2 oder der EN 12915-2 definiert und bleibt somit von dieser Ausnahme unberührt.

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