ADR Schulung | Unterweisung
Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.
Diese Schulung richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein.
Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.
Inhalte: Unterweisung
- Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten
- Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Angrenzende Rechtsbereiche
- Gefahreneigenschaften und Klassifizierung
- Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Dokumentation
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Durchführung der Beförderung
- Ausnahmen und Freistellung (1000 Punkte Regel, Begrenzte Menge, Freigestellte Menge)
Dauer:
Individuell nach dem Tätigkeitsfeld des zu Unterweisenden.
Zielgruppe:
- Beteiligte und dort beschäftigte Personen
- Mitarbeiter in verantwortlicher Position
- Selbstständige
- Disponenten