Die Ladung in Nutzfahrzeugen muss gemäß § 22 StVO für normale auftretende fahrdynamische Kräfte (auch Vollbremsung sowie Ausweichmanöver) gesichert sein.
Die Ladung in Nutzfahrzeugen muss gemäß § 22 StVO für normale auftretende fahrdynamische Kräfte (auch Vollbremsung sowie Ausweichmanöver) gesichert sein.
Orange Warntafeln und die Bedeutung der Ziffern. Die orangefarbenen Warntafeln weisen auf einen Gefahrguttransport hin. Die Ziffern auf der Warntafel geben Auskunft über das transportierte Ladegut.
Zurrmittel sind in der Ladungssicherung weit verbreitet. Sie sind ein fester Bestandteil entlang der Transportwege. Sie sichern, bei richtiger Verwendung, beim Auftreten von transportbedingten Kräften die Ladung. Dies verhindert Transportschäden in jeglicher Hinsicht!
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