Das Herstellen einer ordentlichen Ladungssicherung bedarf einigen Grundkenntnissen.
Die Ladung in Nutzfahrzeugen muss gemäß § 22 StVO für normale auftretende fahrdynamische Kräfte (auch Vollbremsung sowie Ausweichmanöver) gesichert sein. Der Fahrbetrieb darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Des Weiteren muss eine Gefährdung von Leben, Gesundheit, Sachwerten oder der Umwelt ausgeschlossen werden. Das gilt für alle Einsatzbedingungen des Fahrzeugs, einschließlich evtl. Notsituationen. Um das zu gewährleisten, muss die Sicherung transportbedingten Kräften standhalten:
- in Fahrtrichtung dem 0,8-Fachen des Ladungsgewichtes,
- in seitlicher Richtung dem 0,5-Fachen des Ladungsgewichtes,
- entgegen der Fahrtrichtung dem 0,5-Fachen des Ladungsgewichtes,
- bei kippgefährdeter Ladung wird ein Wankfaktor seitlich sowie nach hinten von dem 0,6-Fachen des Ladungsgewichtes angenommen.
Lastenverteilung:
Bei der Lastenverteilung müssen die zulässigen Achslasten sowie die erforderlichen Mindestachslasten im Rahmen der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs berücksichtigt werden. Diese sind jeweils in den Rechtsvorschriften über Fahrzeuggewichte und -abmessungen aufgeführt. Hilfreich sind hier Programme wie das LVP der Berufsgenossenschaft oder die Lastenverteilungspläne auf den Fahrzeugen.
Methoden zur Sicherung der Ladung:
Die Ladung kann durch eine, mehrere oder eine Kombination der Methoden gesichert werden:
- Formschlüssige Ladungssicherung
- Niederzurren
- Kraftschlüssige Ladungssicherung
- Direktzurren (Formschluss)
- Diagonalzurren
- Schrägzurren
- Schlingenzurren
- Kombination aus Form- und Kraftschluss
Ebenfalls Einfluss auf die Ladungssicherung haben Reibung, Zurrwinkel und das Gewicht der Ladung. Stabile Ladeeinheiten unterstützen hierbei eine schnelle Ladungssicherung.