Die Ladung in Nutzfahrzeugen muss gemäß § 22 StVO für normale auftretende fahrdynamische Kräfte (auch Vollbremsung sowie Ausweichmanöver) gesichert sein.
Die Ladung in Nutzfahrzeugen muss gemäß § 22 StVO für normale auftretende fahrdynamische Kräfte (auch Vollbremsung sowie Ausweichmanöver) gesichert sein.
Verlade-Verantwortung In der produzierenden Industrie oder der Logistik hören wir oft die Meinung,- der Fahrer sei allein für die Ladungssicherung verantwortlich! Hier legt man die Verlade-Verantwortung (Leiter der Ladearbeiten oder auch tatsächlicher Verlader) in die Hände des Fahrers. Juristische Urteile…
Luftfracht-Ersatzverkehr über die Straße
Fahrzeugaufbau nicht für jede Ladung! Zur vereinfachten Ladungssicherung können verstärkte Fahrzeugaufbauten nach 12642 Code XL einen wertvollen Beitrag leisten. Zwischen Theorie und Praxis klafft jedoch eine große Lücke. Ladungssicherung-Sorgenkind Code XL zeigt klare Abstriche in der Verladung dynamischer Ladegüter. Ich…
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