Technische Unterwegskontrolle 2014/47/EU

Schwerpunkt Ladungssicherung.

Die technische Unterwegskontrolle 2014/47/EU von Nutzfahrzeugen im Straßenverkehr sollen ein beständig hohes Niveau der Verkehrs- und Betriebssicherheit bei gewerblich genutzten Fahrzeugen erreichen.

Um diese Ziele besser erreichen zu können, wurde die Richtlinie 2014/47/EU vom 3. April 2014 über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen erlassen, welche in der Union am Straßenverkehr teilnehmen. Sie aktualisiert die technischen Anforderungen der Richtlinie 2000/30/EG. Sie bedarf der Umsetzung ins nationale Recht.

Gemäß Artikel 26 Absatz 1 der Richtlinie 2014/47/EU erlassen und veröffentlichen die Mitgliedstaaten bis zum 20. Mai 2017 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 20. Mai 2018 an. Das Verkündungsdatum wird aus Gründen des verzögerten Erlasses der Ermächtigungsgrundlage verpasst. Das Anwendungsdatum wird hingegen eingehalten.

Die elementaren Eckpfeiler der technischen Unterwegskontrolle:
  1. 2014/45 – Regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen
  2. 2014/46 – Kontrolle der Zulassungsdokumente für Fahrzeuge
  3. 2014/47 – Technische Unterwegskontrollen von Nutzfahrzeugen

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