Unterweisung Ladungssicherung für Einsatzkräfte

Nahezu alles was transportiert werden kann, ist immer häufiger als verlorene Ladung in den Warnmeldungen zu hören. Transportiert wird auch in Einsatzfahrzeugen sehr viel! Dies sind z.B. Personen, Aggregate oder Ausrüstungsgegenstände.

Laut § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

„Sonderrechte setzen die Grundgesetze der Physik nicht außer Kraft“.

Quelle: DGUV

Unterweisungsthemen

Die Unterweisung speziell für Einsatzkräfte der Feuerwehr umfasst zusätzlich zu den allg. Themen der Ladungssicherung folgende spezielle Themenbereiche.

  • Sicherheitsgurte
  • Helm im Fahrzeug
  • Atemschutz im Innenraum
  • Materialverlastung im Innenraum
  • Transport von Atemschutzgeräten und -flaschen
  • Ladungssicherung auf Transportfahrzeugen
Löschzug Freiwillige Feuerwehr (Quelle: Hendrik Barthel)

Auszüge aus den Themenbereichen (Verantwortung)

Jede mit dem Verladen vertraute Person (z. B. auch Mitarbeiter-innen von Atemschutzwerkstätten oder feuerwehrtechnischen Zentralen) muss sich über die ordnungsgemäße Sicherung bei Abholung von Materialien vergewissern.

Fahrer-innen müssen sich von der ordnungsgemäßen Verlastung überzeugen. Hierzu gehören neben der Ladungssicherung auch die Lastverteilung und Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse.

Während der Fahrt ist die Ladungssicherung bei Bedarf zu kontrollieren. Diese Verantwortlichkeit gilt auch bei Einsatzfahrten.

AUSNAHME

Abweichungen unter Berufung der Sonderrechte müssen klar begründet sein. Durch die Abweichung darf es zu keiner Gefährdung von Personen kommen.

Führungskräfte, welche die Verladung anordnen, müssen geeignetes Personal auswählen (diese sind im Vorfeld zu schulen).

Unstimmigkeiten

Bei den Fahrzeugen selbst ist eine fachgerechte Ladungssicherung der Atemschutzgeräte und Reserveflaschen nicht immer vorhanden. Dies kann zum einen die lange Nutzungsdauer der Einsatzfahrzeuge und die technische Veränderung der Atemschutzgeräte herbeiführen. Des Weiteren führt eine mangelnde Abstimmung bei der Beschaffung zwischen Gerätehalterungen und den Geräten zu einer Disharmonie.

Auszug Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7)

Diese besagt, dass Atemschutzgeräte und Druckbehälter nur in dafür vorgesehenen Halterungen transportiert werden dürfen. Fehlen diverse Halterungen, sind diese nach geltendem Gefahrgutrecht in geeigneten Transportbehältern und -kisten zu transportieren.

Alle Gerätschaften von Einsatzfahrzeugen, die im Beladeplan der Fahrzeuge enthalten sind und fachgerecht gehaltert werden, sind vom Gefahrgutrecht ausgenommen. Trifft dies aber nicht zu, greift das Gefahrgutrecht im vollem Umfang.

Gefährdung

Ungesicherte Ausrüstungsgegenstände können bei Kurvenfahrten oder verstärkten Bremsungen zu Sach- und/oder Personenschäden führen.

Auch bei Einsatzfahrten bleiben die Verantwortlichkeiten bestehen. Abweichungen unter Berufung auf Sonderrechte müssen sehr gut begründet sein. Hierdurch darf es zu keiner Gefährdung von Personen kommen. (DGUV)

Verwandte Beiträge

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben